Polizeiliche Kriminalprävention ist auf das Ziel der Reduzierung von Straftaten und Opferzahlen sowie von individueller Opfervermeidung ausgerichtet. Maßnahmen der polizeilichen Kriminalprävention zielen vorrangig auf das Reduzieren von Tatgelegenheiten. Sie erfolgen auf der Grundlage fachlicher Standards.
Im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung wirkt die Polizei präventiv durch
- zielgerichtete sichtbare Präsenz an Kriminalitätsbrennpunkten und in Angsträumen
- eine konsequente Reaktion auf Rechtsverletzungen
- eine angemessene Verfolgungsintensität auch bei Massendelikten
- ein konsequentes Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt
- mit anderen Aufgabenträgern abgestimmte Interventionskonzepte gerade bei jugendlichen Intensivtätern und
- eine schnelle Aufklärung von Straftaten.
Die Kommissariate Kriminalprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörden sind unmittelbare Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Rat zur Kriminalprävention und zum Opferschutz zu erhalten. Die Spezialisten informieren und beraten zu allen Fragen der Kriminalprävention.
- Sie geben Hinweise, wie man sich davor schützen kann, Opfer bestimmter Straftaten zu werden oder wie zumindest die Wahrscheinlichkeit, Opfer zu werden, herabgesetzt werden kann.
- Sie informieren über illegale und legale Suchtmittel, Drogenkriminalität, Folgen von Suchtmittelmissbrauch und vermitteln Ratsuchende an Hilfeeinrichtungen.
- Sie informieren über Sicherungstechnik für Wohnungen und Häuser und geben zum Eigenschutz Informationen rund um den Einbruch.
- Sie klären über Ursachen und Besonderheiten der Jugendkriminalität auf.
- Sie arbeiten bei Präventionsthemen mit anderen Behörden und Institutionen, zum Beispiel mit Schulen, zusammen und wirken in fachübergreifenden Präventionsprojekten mit ihrer polizeispezifischen Sachkunde mit.
- Sie qualifizieren Lehrer in den Schulen.
Dem Landeskriminalamt (LKA) kommt in der Kriminalprävention eine besondere Rolle zu. Dort ist ein Dezernat für Kriminalprävention eingerichtet, das sich unter den Aspekten der Auswertung und Analyse allgemein mit Fragen der Vorbeugung befasst und bei der Bekämpfung der Jugend- und Drogenkriminalität eine zentrale Rolle übernommen hat. Die Mitarbeiter des LKA NRW beraten und unterstützen die Polizeibehörden bei der Planung und Wirksamkeitsüberprüfung von polizeilichen Projekten.
Die fachliche Kompetenz wird in so genannten „Kriminalpräventiven Räten“ vor Ort, also in den Städten und Gemeinden, gebündelt. In vielen Fällen sind dies Gremien, die als Lenkungsgremien eingerichtet sind und dem persönlichen Engagement von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder Leiterinnen, beziehungsweise Leitern von Kreispolizeibehörden unterstehen.
Die Aufgabe der Kriminalpräventiven Räte besteht darin, örtliche Problemfelder zu erkennen, Konzepte mit anderen Präventionsträgern auf den Weg zu bringen oder spezielle themenbezogene Projektgruppen einzurichten und die Ergebnisse auszuwerten.
Nordrhein-Westfalen geht mit dem gesellschaftsübergreifenden Landespräventionsrat neue Wege der Kriminalprävention und setzt einen Schwerpunkt bei der Ursachenbekämpfung. An dieser wichtigen Arbeit beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Medien, Politik, Verwaltung, Kommunen, Kirche und Gesellschaft.
Das Gremium berät die Landesregierung wissenschaftlich und vermittelt praktische Erfahrung aus der Präventionsarbeit. Es bündelt die Arbeit möglichst vieler gesellschaftlicher Gruppen und Verbände mit Blick auf bestimmte Zielgruppen und regt Projekte an.
Der fachübergreifende Landespräventionsrat unter Federführung des Justizministeriums NRW vernetzt und unterstützt zudem auf Landesebene die gute Arbeit sowie die vielfältigen Ansätze der örtlichen Initiativen. Er ist gleichzeitig Ansprechpartner der von Bund und Ländern gegründeten Stiftung „Deutsches Forum für Kriminalprävention“ mit Sitz in Berlin.
Weitere Informationen und persönliche Beratungen sowie die hier eingestellten Medien erhalten Sie in einer gedruckten Version bei Ihrer örtlichen Polizeilichen Beratungsstelle.