Neues Versammlungsgesetz NRW in Kraft
Seit dem 07.01.2022 besitzt das Land NRW ein eigenes Versammlungsgesetz. Das bis dato geltende Versammlungsgesetz des Bundes von 1953 wurde damit abgelöst.
Jeder Veranstalter / jede Veranstalterin einer Versammlung sollte sich mit den Regelungen, insbesondere mit den §§ 4-6, 10 VersG NRW, im Vorfeld vertraut machen.
Anzeige
Anzeigen für eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Heinsberg richten Sie bitte an die nebenstehende Kontaktanschrift des Sachgebiets ZA1.2 der Polizeibehörde Heinsberg. Bitte informieren Sie sich vor der Anzeige über die Notwendigkeit und die Aufgaben eines Versammlungsleiters.
Formular
Das für eine Anzeige erforderliche Formular unter dem Titel "Anzeige einer Versammlung" sowie die "Hinweise zur Versammlungsleitung" finden Sie rechts unter „Dokumente“. Senden Sie das Anzeigeformular ausgefüllt per Post, per Fax oder per E-Mail mindestens 48 Stunden vor der Einladung an die angeführte Adresse Ihrer Versammlungsbehörde (vor der Einladung bedeutet: Vor dem Aufruf zu der Versammlung an die Teilnehmer).
Gesprächstermin
Vereinbaren Sie gerne der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 1.2 gegebenenfalls einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können alle im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.
Hinweis
Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und ggf. zu schützen.
Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen.
Eine Versammlung kann verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehen.
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht und Öffentliche Versammlungen finden Sie auf unseren Landesseiten.