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Kleiner Waffenschein
Online-Antrag kleiner Waffenschein
Aktuelles zum Waffenrecht
Die Beantragung des kleinen Waffenscheins ist auch Online möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Die Beantragung des kleinen Waffenscheins ist ab sofort auch als Online-Antrag unter diesem Link möglich: Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung des kleinen Waffenscheins.

Der Verlust des Erlaubnisdokuments „kleiner Waffenschein“ ist schriftlich per E-Mail oder Post anzuzeigen. Es genügt nicht, einfach einen Neuantrag zu stellen.

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