Nach einer Festnahme im Rahmen eines Wohnungseinbruchdiebstahls am 30.12.2023 konnte durch eine Zeugin am 31.12.2023 weitere Tatbeute aufgefunden werden. Es konnten bislang nicht alle Schmuckgegenstände einer Tat bzw. Geschädigten zugeordnet werden.
Können diese Schmuckstücke einer Straftat zugeordnet werden?
Wer erkennt diese Schmuckstücke und kann Hinweise zu den Eigentümern geben?
Informationen zum Gegenstand
Diebesgut
Schmuck
Sichergestellt am
Postleitzahl Sicherstellungsort
45549
Ort der Sicherstellung
Sprockhövel