Kreis Heinsberg - Der Verkehrsdienst der Polizei Heinsberg führte am Mittwoch (28. Februar) in der Zeit von 7 Uhr bis 15 Uhr einen Schwerpunkteinsatz, unter anderem zur Senkung der Unfallzahlen unter Beteiligung von motorisierten Zweiradfahrern, durch.
Als Kontrollstelle wurde die Nähe zum Berufskolleg Geilenkirchen ausgewählt, da unter anderem dort häufig Schüler mit Kleinkrafträdern die Schulen besuchen. Zur Überprüfung der tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeit wurde vor Ort ein Rollenprüfstand eingesetzt.
Ein 15-jähriger Schüler führte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, ein Kleinkraftrad, das laut Betriebserlaubnis nur 25 km/h fahren darf, jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 71 km/h erreichte. Der Jugendliche und sein Zweirad wurden seiner Erziehungsberechtigten übergeben. Neben ihrem Sohn kommt
auch auf sie eine Strafanzeige zu, da sie als verantwortliche Halterin des Fahrzeugs das Fahren ohne Fahrerlaubnis zuließ.
Ein 17-jähriger Schüler hatte das Versicherungskennzeichen eines anderen Rollers an ein Kleinkraftrad mit erheblichen Sicherheitsmängeln, unter anderem abgefahrenen Reifen, angebracht. Sein Gefährt erreichte statt der erlaubten 25 km/h eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Das Leichtkraftrad eines 18-Jährigen wurde aus dem Verkehr gezogen, da es mit Mängeln übersät, völlig ramponiert und verkehrsunsicher war. Die erheblichen Mängel waren der Grund, warum das Zweirad längst zur Hauptuntersuchung hätte vorgeführt werden müssen.
An einer weiteren Kontrollstelle in Übach-Palenberg widmeten sich die Beamten der Fahrtauglichkeit und sonstiger Verkehrsverstöße.
Zwei junge Fahrer fuhren mit ihren Pkw unter Betäubungsmitteinfluss und wurden jeweils Blutproben unterzogen. Die Weiterfahrt wurde ihnen ebenfalls untersagt. Sie erwartet zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Einen Ladungssicherungsverstoß sowie eine Überladung stellten die Beamten auch noch fest. Auf einem Anhänger wurden Bohrstangen derart unzureichend gesichert, dass sie bei einer Vollbremsung zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer hätten werden können. Zudem war der ziehende Transporter über 30 Prozent überladen.
Weitere Anzeigen wurden gefertigt bzw. Verwarngelder wurden erhoben wegen:
- Verstoß Pflichtversicherungsgesetz (unversicherter E-Scooter)
- 1 Missachtung eines Fußgängerüberwegs
- 5 Missachtungen von Stoppzeichen
- 4 Verstöße gegen die Gurtpflicht
- 1 Überschreitung der HUU-Fälligkeit
- 1 Handynutzung während der Fahrt
- 1 Erlöschen der Betriebserlaubnis (unerlaubtes Folieren einer Seitenscheibe)
Auch zukünftig wird es weitere unangekündigte Verkehrskontrollen der Polizei geben, um die Sicherheit auf den Straßen im Kreis Heinsberg zu erhöhen.